Erbrecht

Erbrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Es sind leider keine Fremden, sondern unsere eigenen Lieben, die sich schnell pietätlos über das her machen, was Sie nicht mitnehmen können.

Weil wir in unserer modernen Welt scheinbar alles im Griff haben, in unserer Kultur den Tod aus unserem Leben vielfach ausblenden und Regelungen meist für später aufheben, kommt es immer wieder zu unliebsamen Überraschungen. Nur jeder 5. Bundesbürger hat eine letztwillige Verfügung gemacht, für die restlichen 80 % gilt die gesetzliche Erbfolge, egal, ob der Verstorbene sie gekannt oder für gut befunden hätte.

Ich helfe Ihnen gern bei der Errichtung von Testamenten sowie in allen Fragen rund um das Erbrecht, aber auch bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Ich berate Sie gerne, etwa in Fragen wie:

  • Behindertentestamente
  • Berliner Testamente
  • Erbauseinandersetzungen – gerichtlich und außergerichtlich
  • Erbausschlagung
  • Nachlassauskünfte, Teilung
  • Patientenverfügungen und Altersvorsorgevollmachten
  • Pflichtteilsrecht für Kinder, Ehepartner, Angehörige
  • Testamente
  • Unternehmensnachfolge
  • Vermächtnis
  • Vorsorgevollmachten

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