Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht und Ordnungsrecht
Ob Unfallverursacher oder Opfer, hier sind sie richtig! Sensibel und professionell erhalten Sie sofort anwaltliche Unterstützung in all ihren Fragen.
Unübersichtlicher Straßenverkehr, Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer, zunehmende Polizeikontrollen und „leere Kassen“ der Haftpflichtversicherer und Autofahrer führen zu immer mehr Streitigkeiten rund um das „Deutsche liebstes Kind“.
Zunehmend bieten Haftpflichtversicherer mit so genannten Schadenmanagements selbstbewusst dem Geschädigten angeblich schnelle und unbürokratische Hilfe an, erwecken aber nicht selten Zweifel, dass es ihnen mit eigenen Gutachten um eigene Interessen und Schadensbegrenzung gehen könnte.
Zu Bußgeldbescheiden und Verkehrsvorwürfen bis hin zum Strafvorwurf etwa beim Entfernen vom Unfallort oder einer Trunkenheitsfahrt sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand äußern, schon gar nicht am Unfallort.
Ich berate Sie gerne und vertrete Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen und schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten, etwa in Fragen des
Verkehrsrechts
- Schadensausgleich, Schmerzensgeld
- Nutzungsausfall, Wertminderung, Sachverständigengutachten
- Rechte von Fußgängern und Radfahrern
Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Abstandsdelikte
- Ablauf der Betriebserlaubnis
- Alkoholfahrt
- Geschwindigkeitsübertretungen
- Fahrzeugmängel
- Nichtentrichtung der Straßenmaut
- Rotlichtverstöße
- Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
- Überschreitung der Lenkzeiten
Verkehrsstrafrecht
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung
- Unfallflucht