Sozialrecht

Seit Mitte des 20. Jahrhunderts umfassen die Begriffe Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht die öffentlichen Rechtsnormen, die den Bürger gegen soziale Risiken absichern.

Hierzu zählen Ansprüche gegen den Staat sowie gegen soziale Versicherungsträger, insbesondere auf Geld- und Sachleistungen in Bezug auf Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter und Tod, aber auch Hilfen bei Arbeits- und Erwerbslosigkeit. Grundlage hierfür sind die im Grundgesetz niedergelegten Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzipien, sowie der Schutz der Menschenwürde und der allgemeine Gleichheitssatz. Zunehmend bedeutsamer werden völkerrechtliche Bezüge wie die UN-Behindertenrechtskonvention oder die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

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